Konfliktfreie Testamentsvollstreckung in Nürnberg – kompetent und emphatisch

Das wirtschaftliche Vermögen hat für den Erblasser, vor allem wenn es sich um ein Unternehmen oder um Immobilien handelt, einen besonderen emotionalen Wert. Schon allein deshalb hat der Erblasser oft eine konkrete, individuelle Vorstellung davon, was nach seinem Tod mit dem Vermögen passieren soll. Nicht selten entstehen aufgrund der testamentarischen Anordnungen dann Spannungen zwischen den Erben. Um sicherzustellen, dass der Letzte Wille des Erblassers exakt in der von ihm festgelegten Weise und ohne Konflikte umgesetzt wird, ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zu empfehlen. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Testamentsvollstreckung in Nürnberg und in der gesamten Metropolregion.

Streit vermeiden, Familienvermögen erhalten – eine Testamentsvollstreckung hat erhebliche Vorteile

Bestimmt der Erblasser einen Testamentsvollstrecker seines Vertrauens, erfolgt die Durchsetzung seiner letztwilligen Anordnungen unparteiisch und vollumfänglich. Da der Testamentsvollstrecker genau an den Wortlaut der im Testament enthaltenen Verfügungen gebunden ist, hat der Erblasser durch ihn die Möglichkeit, über seinen Tod hinaus Einfluss auf die Verwaltung und Verteilung seines Vermögens zu nehmen. Daneben kann er dem Testamentsvollstrecker auch einen Ermessensspielraum für Entscheidungen, die den Nachlass betreffen, einräumen. 

Folgender Vorzüge kann sich der Nachlassgeber – bei Bedarf/nach Wunsch – sicher sein:

Wahrung des Familienfriedens

Ein Streit um das Erbe ist keine Seltenheit. Fühlt sich nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft nicht angemessen behandelt oder bedacht, kann dies, zumal Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen, zu einer langwierigen Blockade und endlosen Kontroversen führen. Der Testamentsvollstrecker ist eine neutrale, externe und fachkundige Instanz. Er ist dadurch in der Lage, zwischen den Begünstigten und ggf. Pflichtteilsberechtigten zu vermitteln, aufkommende Konflikte zu schlichten und dennoch die testamentarischen Anordnungen im Sinne des Erblassers effizient umzusetzen. 

Langfristiger Erhalt des Nachlassbestandes im Familienvermögen

Hat der Erblasser die Befürchtung, dass seine Erben das Vermögen verschwenden, das Elternhaus verkaufen oder das selbst aufgebaute Unternehmen zerschlagen könnten, ist die Benennung eines Testamentsvollstreckers die sichere Wahl. Ohne dessen Einwilligung können die Erben nicht eigenmächtig handeln. Die willkürliche Teilung und Zersplitterung des Nachlasses wird dadurch (bis zu einer Dauer von 30 Jahren) verhindert. Bar- und Aktienvermögen, Unternehmen, Immobilienvermögen und Grundbesitz werden zusammengehalten.

Sicherung der Unternehmensnachfolge

Möchte der Erblasser seine Unternehmensnachfolge selbst bestimmen oder ist eine spezielle Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, kann er es mitunter nicht auf die gesetzliche Erbfolge ankommen lassen. Besser ist es, den Nachfolgeprozess bewusst zu gestalten und bereits zu Lebzeiten mit der Umsetzung zu beginnen. Mit Hilfe testamentarischer Regelungen und eines Testamentsvollstreckers, der für ihre getreuliche Umsetzung sorgt, kann die wunschgemäße Unternehmensnachfolge aber auch nach dem Ableben noch verwirklicht werden. Ein weiterer positiver Aspekt ist dabei, dass der Testamentsvollstrecker in der Regel sogar die Vertretung der (minderjährigen) Erben in Gesellschafterversammlungen übernehmen darf. 

Privilegieren eines Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft

Soll ein Kind oder ein anderes Familienmitglied – abseits der gesetzlichen Erbfolge und eventueller Pflichtteile – bevorzugt bedacht werden und ist dies noch nicht im Rahmen eines Vorausvermächtnisses geschehen, übernimmt der Testamentsvollstrecker die Verwirklichung einer Teilungsanordnung und stellt die Zuwendung eines größeren Erbteils bei der Erbauseinandersetzung sicher. 

Schutz minderjähriger und behinderter Erben

Minderjährige Erben dürfen noch nicht selbständig wirtschaftlich handeln. Um ihre Interessen im Sinne des Erblassers zu schützen und ihnen zum rechten Zeitpunkt den zugedachten Anteil am Nachlass zu überantworten, empfiehlt sich die Benennung eines Testamentsvollstreckers. Dieser kann Rückgriffe des gesetzlichen Vertreters auf die Erbmasse verhindern und das Vermögen zugunsten des Minderjährigen verwenden. 
Ratsam ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung vor allem auch zum Schutz von Erben mit Behinderung, um den Erbteil des behinderten Begünstigten vor Rückgriffen des Sozialhilfeträgers zu bewahren. Der Testamentsvollstrecker leistet dann oft, in Absprache mit etwaigen Betreuern, Zuwendungen aus dem Nachlass an den Erben mit Behinderung, bspw. für Reisen, für die Förderung von Freizeitaktivitäten oder für andere persönliche Dinge.

Realisierung wohltätiger Zwecke

Soll der Nachlass zur Errichtung einer Stiftung verwendet oder in eine gemeinnützige Einrichtung überführt werden, gelingt dies am besten mit Hilfe eines Testamentsvollstreckers. Dieser verwaltet den Nachlass, übernimmt die Abstimmungen mit den Behörden, sorgt für die Besetzung der Stiftungsgremien und setzt das Nachlassvermögen entsprechend des Erblasserwillens ein. 
 

In unsere menschliche und fachliche Kompetenz als Testamentsvollstrecker können Sie vertrauen

Der Testamentsvollstrecker hat eine große Verantwortung hinsichtlich des Nachlassbestandes und ist eine Vertrauensperson. Er agiert als Treuhänder des hinterlassenen Vermögens, weshalb gleichermaßen juristischer Sachverstand, kaufmännische Fähigkeiten sowie Verhandlungsgeschick und Empathie erforderlich sind. 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, der notwendigen fachlichen Expertise und unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Erbrechts sind wir für das Amt des Testamentsvollstreckers in Nürnberg und Umgebung prädestiniert. Wir verstehen uns sowohl als Berater des Erblassers zu Lebzeiten bei der wunschgemäßen Gestaltung des Testaments und der Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung als auch nach dem Tod des Erblassers als Vermittler zwischen den Erben und langfristiger Verwalter. So gelingt uns, unter Vermeidung von Konflikten, die wunschgemäße Verteilung, die effiziente sowie transparente Abwicklung und die langfristige Sicherung des Vermögens. 

Das bieten wir als Testamentsvollstrecker:

  • Verantwortungsvolle Übernahme des Amtes als Testamentsvollstecker entsprechend des angeordneten Umfangs 
  • Juristisches und kaufmännisches Verständnis, Diskretion, Verhandlungsgeschick und Empathie 
  • Objektive Sicherung sowie langfristige und dauerhafte Verwaltung des Vermögens 
  • Bewertung des gesamten Nachlasses
  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses unter Ermittlung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen  
  • Teilung des Nachlasses unter Erfüllung von Vermächtnissen und Überwachung der Auflagen 
     

Jetzt ein unverbindliches Gespräch anfordern.

Sie haben weitere Fragen zum steuerfreien Übertrag von Immobilien? Wir helfen Ihnen gerne weiter!