Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Anwälte für Erbrecht und Unternehmensnachfolge
In Nürnberg
Nachfolge rechtzeitig regeln:
Mit Voraussicht in die Zukunft.
Grundsätzlich betrifft die Frage der Unternehmensnachfolge jedes Unternehmen. Wurde eine Nachfolge nicht geregelt, gilt die gesetzliche Erbfolge, die aber meist ungeeignet ist, um einen erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens sicherzustellen.
Die Lösung: Rechtzeitige Regelung der Nachfolge unter Berücksichtigung aller rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und familiären Aspekten. Hierbei begleiten wir Ihr Unternehmen von Anfang an. Wir leiten alles Nötige in die Wege.
Ansprechpartner
Anerkannte Fachkompetenz
in der Unternehmensnachfolge
Spezialisierte Qualifikation des Deutschen Steuerberaterverbands
Die Qualifikation als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) wird vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) nach festgelegten fachlichen Anforderungen anerkannt. Sie steht für besondere Kenntnisse und spezialisierte Kompetenz in der Beratung rund um die Unternehmensnachfolge.
FACHBERATER FÜR
UNTERNEHMENSNACHFOLGE (DStV e.V.)
Bei HLB HUSSMANN verbindet Rechtsanwalt Thomas Geigenberger seine rechtliche Expertise mit der besonderen Qualifikation als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Die vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) anerkannte Fachberaterbezeichnung setzt besondere fachliche Kenntnisse und eine Spezialisierung auf die Beratung bei Unternehmensübergaben voraus.
Mit dieser Expertise begleiten wir Unternehmer und Familien in Nürnberg und Umgebung bei der vorausschauenden Planung und rechtssicheren Umsetzung ihrer Nachfolge – von der Entwicklung individueller Nachfolgestrukturen bis zur langfristigen Sicherung des Unternehmens- und Familienvermögens.
Beratungsbereiche
- Rechtzeitige Einleitung eines erfolgreichen Generationenwechsels
- Klärung der Nachfolgerschaft im Familienkreis oder außerhalb (z. B. Stiftungsmodell)
- Synchronisierung aller Vertragswerke (Unternehmen, Eheverträge, Testamente)
- Steuerplanung und Vermeidung unnötiger Liquiditätsabflüsse
- Gestaltung des Nachfolgeprozesses
- Bestandsaufnahme aller Dokumente
- Erbansprüche und Ausgleichszahlungen
- Steueroptimierter Übertrag von Immobilien
- Gesellschafts- und erbrechtliche Regelungen
- Güterrechtlicher Status (Ehegattenanalyse)
- Testamentsvollstreckung

