Interdisziplinär gut beraten:
Rechtsanwälte aus einer Hand, aus einem Guss.

Wir verstehen die Beratung im Gesellschafts- und Konzernrecht als integralen Bestandteil einer fachübergreifenden Beratung. Gerade im Gesellschaftsrecht lassen sich optimale Lösungen nur unter Einbeziehung steuerrechtlicher, betriebswirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Aspekte erzielen. Durch die Verzahnung der ausschlaggebenden Bereiche bieten wir Consulting aus einer Hand – und ebenso aus einem Guss.

Beratungsbereiche

  • Konzernrechtliche Betrachtungen
  • Gründungen: Gesellschaftsform, Vertragsgestaltung u. a.
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen
  • Reorganisation im Krisenfall
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung bezüglich Beteiligungsformen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Joint Ventures
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

Konzernrecht als komplexes Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts

Das Konzernrecht befasst sich mit rechtlich selbstständigen Unternehmen, die innerhalb eines Konzerns miteinander verbunden sind. Deutschland zählt zu den wenigen Ländern Europas, in denen eine umfassende gesetzliche Regelung des Konzernrechts existiert. Besonders im Zusammenhang mit dem Kartellrecht besitzt dieses Rechtsgebiet eine hohe Bedeutung.

Ohne diese gesetzlichen Regelungen würden viele Unternehmensgruppen Gefahr laufen, gegen kartellrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Unsere Experten beraten Sie umfassend und abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.

Definition eines Konzerns

Ein Konzern besteht aus einem herrschenden Unternehmen und einem oder mehreren weiteren Unternehmen. Die Leitung erfolgt dabei grundsätzlich einheitlich durch das Hauptunternehmen, auch wenn die einzelnen Gesellschaften rechtlich selbstständig bleiben können.

Eine rechtliche Abhängigkeit der beteiligten Unternehmen ist nicht immer zwingend erforderlich. Auch rechtlich eigenständige Unternehmen können Teil eines Konzerns sein, sofern sie wirtschaftlich und organisatorisch gemeinsam geführt werden.

Kapital und Managementleistungen werden häufig in Vorständen und Aufsichtsräten gebündelt und zentral gesteuert. Ziel eines Konzerns ist in der Regel nicht die Marktbeherrschung, sondern vor allem die Rationalisierung von Produktions- und Geschäftsprozessen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Dies geschieht unter anderem durch die Nutzung von Synergieeffekten.

Besondere Bedeutung haben außerdem Vorschriften zur Rechnungslegung, etwa beim Konzernabschluss und der Konzernabschlussprüfung. Unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei umfassend.

Arten der Konzerne

Das Konzernrecht unterscheidet verschiedene Konzernarten. Welche Struktur gewählt wird, hängt maßgeblich von den Interessen ab, die dazu führen, dass sich ursprünglich rechtlich selbstständige Unternehmen zu einem Konzern zusammenschließen.

  • Bindung: Beteiligungskonzern, Eingliederungskonzern, Vertragskonzern
  • Interessen: Finanzkonzern, Sachkonzern
  • Produktionstechnischer Aspekt: Horizontal-, Vertikal- oder Diagonalkonzern sowie Mischkonzern
  • Abhängigkeitsverhältnis: Koordinations- und Subordinationskonzern
  • Interne Struktur: Ein- und mehrstufige Konzerne

Eine weitere wichtige Unterscheidung besteht zwischen Gleichordnungskonzern und Unterordnungskonzern. Beim Gleichordnungskonzern agieren die beteiligten Unternehmen auf einer gleichberechtigten Ebene, während beim Unterordnungskonzern ein Unternehmen die führende Rolle übernimmt.

Beim Vertragskonzern entsteht die Verbindung beispielsweise durch einen Beherrschungsvertrag. Dieser sichert dem herrschenden Unternehmen ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Leitungsorganen der anderen Gesellschaften.

Faktischer und qualifizierter Konzern im Konzernrecht

Ein wichtiges Detail des Konzernrechts ist die Unterscheidung zwischen faktischem und qualifiziertem Konzern. Ein Vertragskonzern stellt neben dem faktischen Konzern grundsätzlich einen qualifizierten Konzern dar.

Faktischer Konzern

Ein faktischer Konzern basiert auf Mehrheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen. Daraus ergibt sich der beherrschende Einfluss des Hauptunternehmens und die faktische Abhängigkeit der übrigen Gesellschaften.

Bei Entscheidungen gilt in der Regel das Mehrheitsprinzip. Gleichzeitig müssen jedoch die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regeln beachtet werden, insbesondere das Treueprinzip zum Schutz der beteiligten Gesellschaften.

Qualifizierter Konzern

Beim qualifizierten Konzern wird die Zusammenarbeit vertraglich geregelt. Ein Beherrschungsvertrag verleiht dem Hauptunternehmen umfassende Weisungsrechte gegenüber den abhängigen Gesellschaften.

Eine besonders komplexe Form stellt der qualifiziert faktische Konzern dar, bei dem weitreichende Eingriffe des Hauptunternehmens in die Geschäftsführung der abhängigen Unternehmen möglich sind.

Konzernrecht als komplexe Thematik

Die zahlreichen Konzernformen und die damit verbundenen Vertragsstrukturen machen das Konzernrecht zu einem besonders komplexen Bereich des Gesellschaftsrechts. Es regelt nicht nur die Gründung von Konzernen, sondern auch zahlreiche Details der Unternehmensführung.

Dazu gehören unter anderem Vorschriften zur Rechnungslegung von Konzernabschlüssen sowie Regelungen zum Schutz vor kartellrechtlichen Risiken. Gleichzeitig schützt das Konzernrecht auch abhängige Gesellschaften vor nachteiligen Entscheidungen innerhalb des Konzerns.

Unsere Experten beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen rund um das Konzernrecht.

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