Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen bzw. Virtual Employee Stock Ownership Plans (VSOPs) liegen derzeit stark im Trend. Ziel ist es, hochkarätige Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, indem diese aktiv an der erwarteten Steigerung des Unternehmenswertes beteiligt werden – ohne allzu viele Personen in einer Gesellschafterstellung zu bringen und damit die Agilität des Unternehmens einzuschränken. Die virtuellen Anteile bzw. Virtual Stock Options sind dabei eine Vereinbarung über eine Bonuszahlung, die vertraglich vereinbart wird und die sich am Wert des Unternehmens orientiert. Unterschieden wird zwischen Stock Appreciation Rights, also das Recht auf Auszahlung der Differenz der Wertsteigerung des Unternehmens während einer bestimmten Vesting Period, einer sogenannten „Erdienungsphase“, sowie den „Phantom Stocks“ oder „Shares“, also einer Beteiligung am Exit-Erlös, wenn es zu einem Exit kommt.

Gerade bei Neugründungen oder kleinen Unternehmen ist diese Art der Mitarbeiterbeteiligung beliebt. Das Unternehmen bleibt dabei agil und entscheidungsfähig, weil die beteiligten Mitarbeiter nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und wie „normale“ Gesellschafter, Stimm- oder Informationsrechte bekommen, die Entscheidungen durch die Vielzahl an Stimmberechtigten mitunter erschweren, sondern „bloß“ eine Zahlung erhalten.

Führungskräfte langfristig motivieren

Es lohnt sich, vor allem auch Führungskräfte virtuell an Ihrem Unternehmen zu beteiligen. Die virtuelle Beteiligung motiviert zu einer nachhaltigen Unternehmensführung, um so eine dauerhafte und langfristige Steigerung des Unternehmenswertes im Sinne der Eigentümer oder Gründer zu erzielen – weil die Führungskräfte davon mit ihren virtuellen Anteilen, die optimalerweise durch eine langfristige „Erdienungsphase“ sukzessive vermehrt werden, wiederum selbst profitieren. Durch diese gemeinsame und aktive Partizipation am Unternehmenserfolg werden nicht etwa stress- und risikofreie Kurzfristerfolge auf der Agenda Ihrer Führungskräfte stehen, sondern kluge Entscheidungen und der Eingang von Risiken, die dafür langfristig und nachhaltig zum Unternehmenserfolg beitragen.

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung funktioniert also wie eine Art Bonusprogramm, bei dem die Mitarbeiter an der Steigerung der letztlich ausgezahlten Boni durch ihre eigene Mitarbeit und ihr Engagement während der Vesting Period beteiligt sind; eine Win-win-Situation sowohl für das Unternehmen als auch die Mitarbeiter.

Regelungsbedarf beim Vertragsabschluss

Dennoch gibt es beim Vertragsabschluss viele wichtige Gesichtspunkte zu beachten: Was passiert, wenn die Erdienungsphase des Mitarbeiters noch nicht abgeschlossen ist? Erlischt damit der Anspruch auf Auszahlung? Gibt es eine Good-/Bad-Leaver-Regelung? Wie regele ich, dass die Lohnsteuer erst bei realem Erlöszufluss und nicht schon bei Vertragsabschluss ausgelöst wird? Wie überzeuge ich die Mitarbeiter von der Partizipierung, welche Informationen und Mitentscheidungsmöglichkeiten sollten diesen dennoch gewährt werden?

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater von HLB HUSSMANN beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung einer Strategie zur erfolgreichen Mitarbeiterbeteiligung in Ihrem Unternehmen. Melden Sie sich gerne bei uns!