Umwandlungs­steuer­gesetz

Umwandlungen von Unternehmen fallen steuerrechtlich unter veräußerungsgleiche Vorgänge. In der Regel kommt es dabei zu einer Aufdeckung und anschließenden Versteuerung von stillen Reserven, die in übertragenen Wirtschaftsgütern enthalten sind. Da viele Unternehmen häufig über eine nicht unerhebliche Menge an solch stillen Reserven verfügen, besteht das Problem, dass Aufdeckung und Versteuerung ökonomisch erstrebenswerte Umwandlungen stark einschränken oder ganz behindern würden. Das UmwStG schafft unter gewissen Voraussetzungen Möglichkeiten, um Umwandlungen steuerneutral abzuwickeln, also ohne die stillen Reserven steuerlich zu veranlagen.

Beratung bei komplexen Umstrukturierungen Ihres Unternehmens

HLB HUSSMANN berät Unternehmen und Unternehmensgruppen zu allen anfallenden Fragestellungen, die bei Verschmelzungen, Ausgliederungen, Spaltungen, Einbringungen und Wechseln der Rechtsform steuerrechtlich anfallen. Zu den eigentlichen Themen bei Umwandlungen kommen noch Bereiche wie die Umsatz- und Grunderwerbsteuer hinzu, die im Anschluss mit einer strategischen Steuerplanung verknüpft werden sollten.

Mit der Expertise im Umwandlungsrecht sind wir in der Lage, steuerrechtliche Stolperfallen, die bei Umstrukturierungen entstehen können, zu erkennen und daraus resultierende Belastungen zu vermeiden. Wir klären Sie über alternative Gestaltungsmöglichkeiten auf und stehen Ihnen in den laufenden Prozessen gerne unterstützend zur Seite. Zudem sorgen wir mit unserem Wissen im Gesellschaftsrecht dafür, dass Ihre geplanten Umstrukturierungen einwandfrei umgesetzt werden können. Wir finden individuelle Lösungen für Sie, um eventuelle Informationsmängel und Reibungsverluste auszuschließen.

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