Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung
Anwälte für Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung
In Nürnberg
Moderne Mitarbeiterbeteiligung
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen bzw. Virtual Employee Stock Ownership Plans (VSOPs) liegen derzeit stark im Trend. Ziel ist es, hochkarätige Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, indem diese aktiv an der erwarteten Steigerung des Unternehmenswertes beteiligt werden – ohne allzu viele Personen in einer Gesellschafterstellung zu bringen und damit die Agilität des Unternehmens einzuschränken. Die virtuellen Anteile bzw. Virtual Stock Options sind dabei eine Vereinbarung über eine Bonuszahlung, die vertraglich vereinbart wird und die sich am Wert des Unternehmens orientiert. Unterschieden wird zwischen Stock Appreciation Rights, also das Recht auf Auszahlung der Differenz der Wertsteigerung des Unternehmens während einer bestimmten Vesting Period, einer sogenannten „Erdienungsphase“, sowie den „Phantom Stocks“ oder „Shares“, also einer Beteiligung am Exit-Erlös, wenn es zu einem Exit kommt.
Gerade bei Neugründungen oder kleinen Unternehmen ist diese Art der Mitarbeiterbeteiligung beliebt. Das Unternehmen bleibt dabei agil und entscheidungsfähig, weil die beteiligten Mitarbeiter nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und wie „normale“ Gesellschafter, Stimm- oder Informationsrechte bekommen, die Entscheidungen durch die Vielzahl an Stimmberechtigten mitunter erschweren, sondern „bloß“ eine Zahlung erhalten..
Führungskräfte langfristig motivieren – Mit virtueller Mitarbeiterbeteiligung zum Unternehmenserfolg
Es lohnt sich, Führungskräfte virtuell am Unternehmen zu beteiligen. Diese Beteiligung motiviert zu nachhaltiger Unternehmensführung und fördert eine langfristige Steigerung des Unternehmenswertes im Sinne der Eigentümer oder Gründer. Die Führungskräfte profitieren dabei selbst von ihren virtuellen Anteilen, die idealerweise über eine langfristige „Erdienungsphase“ sukzessive vermehrt werden.
Durch die aktive Partizipation am Unternehmenserfolg stehen nicht kurzfristige Erfolge, sondern kluge Entscheidungen und langfristig nachhaltige Risikoeingänge im Fokus der Führungskräfte.
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung als Bonusprogramm
Die virtuelle Beteiligung funktioniert wie ein Bonusprogramm: Die Mitarbeiter sind direkt an der Steigerung der letztlich ausgezahlten Boni durch ihre eigene Leistung während der Vesting-Periode beteiligt. Dies schafft eine Win-win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter.
Regelungsbedarf beim Vertragsabschluss
Beim Vertragsabschluss müssen zahlreiche Punkte berücksichtigt werden: Was passiert, wenn die Erdienungsphase noch nicht abgeschlossen ist? Erlischt der Anspruch auf Auszahlung? Gibt es eine Good-/Bad-Leaver-Regelung? Wie wird sichergestellt, dass Lohnsteuer erst bei realem Erlöszufluss fällig wird? Welche Informationen und Mitbestimmungsrechte sollten den Mitarbeitern trotz Beteiligung gewährt werden?
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater von HLB HUSSMANN unterstützen Sie bei der Ausarbeitung einer Strategie zur erfolgreichen Mitarbeiterbeteiligung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!
