Handels- und Vertragsrecht in Nürnberg - HLB HUSSMANN

Verträge sind die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen im Alltag und auf komplexerer wirtschaftlicher Ebene, zum Beispiel, wenn sich Gesellschaften formieren. Das Handelsrecht bildet als Teil des Zivilrechts den normativen Rahmen für die geschäftlichen Beziehungen unter Kaufleuten. Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrecht sind eng verbunden. In Nürnberg und Umgebung sind wir eine der ersten Adressen mit einem Schwerpunkt in dieser vielschichtigen rechtlichen Materie. Wir gestalten Verträge aller Art für Sie, wie zum Beispiel Anstellungsverträge für Gesellschaftsorgane, Liefer- und Leistungsverträge, AGB und Rahmenverträge, sowie Franchise- und Lizenzverträge. Unsere bestens vernetzte wirtschaftsrechtliche Ausrichtung ermöglicht uns eine ganzheitliche Beratung unserer Unternehmermandanten, die auch steuerrechtliche und weitere rechtliche Aspekte berücksichtigt.

Professionelle Vertragsgestaltung und -prüfung

Gute Verträge regeln und befrieden die Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Parteien, schlechte sorgen für rechtliche Auseinandersetzungen. Schon deshalb sollten Verträge im wirtschaftlichen Bereich immer von Rechtsanwälten gestaltet und/oder zumindest überprüft werden - idealerweise vor Unterzeichnung des Vertragswerks.

Vertragsgestaltung ist eine Kunst, weil es um den rechtliche Rahmen für tatsächliche Lebenssachverhalte geht. Wer einen Vertrag gestaltet, muss eine Vielzahl von Interessen und realen Lebenssachverhalten ausgleichend abbilden. Dabei muss er oft weit in die Zukunft schauen, um bestimmte Entwicklungen zwischen den Beteiligten vorausschauend zu regeln.

Der Gesetzgeber bringt außerdem zusätzliche Komplexität in die Vertragsgestaltung ein, weil er bestimmte Personenkreise wie Verbraucher besonders schützt. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hier ein typisches Beispiel, das die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen und Verbrauchern in Teilen einschränkt. Viele Verträge sollen lange gelten und prägen damit den rechtlichen Status der Beteiligten über Dekaden hinweg.

In den meisten Fällen kann nur ein individuell gestalteter Vertrag die rechtlichen Beziehungen zureichend abbilden, weil die zugrundeliegenden komplizierten Rechtsbeziehungen sich einem standardisierten Vertragswerk entziehen. Kommen Sie zu uns nach Nürnberg. Lassen Sie uns gemeinsam den für Ihre Bedürfnisse optimalen Vertrag gestalten. Mit uns als Experten für Handels- und Vertragsrecht in Nürnberg an Ihrer Seite überlassen Sie bei Ihren Verträgen nichts dem Zufall.

Gesellschaften und ihre Organe

Im Handels- und Gesellschaftsrecht nimmt die rechtliche Struktur von Gesellschaften als rechtlicher Rahmen für eine gemeinschaftliche Aktivität verschiedener Entitäten einen großen Raum ein. Gesellschaften sind teilweise selbst rechtsfähig und bedienen sich hier bei der rechtlichen Außenwirkung eigener Organe wie etwa mit einem Geschäftsführer bei der GmbH. Es entsteht in vielen Fällen eine komplexe Gemengelage verschiedener Rechtsbeziehungen und Haftungstatbestände, die einerseits die juristische Person, andererseits die natürliche Person als Organ berechtigen und verpflichten.

Außerdem ist das Recht gerade der Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung rechtlich stark formalisiert. Nicht oder schlecht beraten haben Aktivitäten oder Unterlassungen oftmals intensive und nicht immer gewollte rechtliche Folgen.

Hinzukommt, dass sich die Verhältnisse und Beziehungen zwischen Menschen in Gesellschaften über die Zeit oft verändern. Es kommt zu Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern, die einer rechtlichen Lösung bedürfen. Solche Lösungen müssen vor allem die wirtschaftlichen Interessenlagen und Implikationen von Veränderungen in der Gesellschafts- und Organstruktur berücksichtigen. Wir begleiten Sie als Anwälte für Wirtschaftsrecht in Nürnberg rechtlich durch den gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft, sorgen für rechtskonforme Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaften sowie Organen und vertreten im Streitfalle Ihre Interessen engagiert gegenüber anderen Beteiligten.