Arbeitsrecht in Nürnberg - HLB HUSSMANN
Wir denken unternehmerisch und haben alle arbeitsrechtlich relevanten Prozesse für Sie im Blick: Von der Vertragsgestaltung über die laufende arbeitsrechtliche Beratung hin zur Durchsetzung von Kündigungen oder komplexen Umstrukturierungen. In allen Bereichen stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie Ihre Unternehmensinteressen optimal vorbereitet durchsetzen. Dabei beraten wir Sie stets persönlich und freuen uns, Sie partnerschaftlich auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.
Ob komplexe Umstrukturierungen, Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften, Betriebsübergänge oder andere Personalmaßnahmen – mit der bei uns garantierten wirtschaftsrechtlich-steuerrechtlichen Ausrichtung bekommen Sie immer eine kompetente und allumfassende Beratungsleistung mit Augenmaß. Als praxiserfahrene Arbeitsrechtler setzen wir Ihre unternehmerischen Interessen im Dialog, erforderlichenfalls aber auch in streitiger Auseinandersetzung vor den Gerichten und in Einigungsstellen durch.
Individualrecht und Unternehmensinteressen: umfassende Beratung in Nürnberg

Unsere Kanzlei in Nürnberg berät Sie umfassend zu allen Themen des individuellen Arbeitsrechts. Wir berücksichtigen dabei alle Fragestellungen aus angrenzenden Rechtsgebieten, z. B. aus dem Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.
Gerade die Gestaltung von Arbeitsverträgen erfordert ein hohes Maß an Expertise und Sorgfalt. Vorrangig sind für uns hierbei die Ziele und Erfordernisse Ihres Unternehmens. Wir sind dabei Ihr kompetenter rechtlicher Berater, aber auch Ihr Sparringspartner, um die für Sie optimalen Lösungen zu schaffen. Im Falle eines Rechtsstreits vertreten wir Ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen sowie den im Einzelfall beteiligten Behörden.
Unsere Beratungsleistung
- Beratung bei allen Fragen der Personaleinstellung (z.B. Background Screenings, AGG)
- Prüfung und Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge
- Entwicklung und Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen
- Beratung in Fragen der arbeitsrechtlichen Compliance (Vermeidung von Scheinselbständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, agile Verfahrensmethoden, interne Ermittlungen, etc.)
- Konzipierung und Gestaltung von Vergütungssystemen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- Vorbereitung und Durchsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowohl in der Verhandlung von einvernehmlichen Aufhebungsverträgen, als auch streitig in gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren
Kollektives Arbeitsrecht: Die Gestaltung des Miteinander im Betrieb

Das gemeinschaftliche Miteinander im Betrieb basiert auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Um die Ausarbeitung und Implementierung dieser erforderlichen Grundlagen kümmern wir uns mit Ihnen gemeinsam. Wichtig ist uns eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte und zukunftsorientierte Gestaltung. Wir begleiten Sie als Anwälte für Arbeitsrecht von der Erarbeitung einer Strategie über die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften bis hin zur Vertretung in Einigungsstellen und haben stets sowohl die Interessen der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite, die zeitlichen Rahmenbedingungen und die branchenspezifischen Besonderheiten im Blick.
Unsere Beratungsleistungen als Kanzlei für Arbeitsrecht
- Beratung in allen betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragen
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu Themen wie Arbeitszeit, Beschäftigtendatenschutz, Homeoffice, Kontrolle und Überwachung von Mitarbeitern, betriebliche Lohngestaltung etc.
- Gestaltung betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen
- Prozessführung mit Betriebsräten, z.B. zur Reichweite von Mitbestimmungsrechten, zu Zuständigkeitsfragen, bei Einstellungen, Versetzungen oder in Einigungsstellen
- Verhandlung von Interessenausgleichen und
- Sozialplänen
- Unterstützung bei der Zuständigkeit von
- Betriebsräten in Unternehmenstransaktionen
- Verhandlung von Haustarifverträgen
Beendigung von Arbeitsverhältnissen: arbeitsrechtliche Stolperfallen

Ob die Trennung von nur einem Mitarbeiter diskutiert wird oder in großem Umfang Personal abgebaut werden muss: Jede Kündigung muss rechtzeitig vorbereitet, sorgfältig geplant und schließlich konsequent umgesetzt werden. Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten betriebsbedingter, personen- oder verhaltensbedingter Kündigungen und begleiten Sie bei der Umsetzung. Bei Verdacht von Fehlverhalten unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten interner Ermittlungen. Je nach Sach- und Rechtslage verhandeln wir für Sie einvernehmliche Aufhebungsverträge oder setzen notwendige Kündigungen mit aller Konsequenz durch.
Unsere Beratungsleistungen
- Unterstützung bei Trennungsverhandlungen
- Planung betriebsbedingter Kündigungen von der Konzeptionierung der unternehmerischen Entscheidung über die Einbindung von Behörden
- (z. B. Integrationsämter) bis hin zu einer fehler-freien Zustellung
- Mithilfe bei der Anhörung des Betriebsrats
- Vorbereitung verhaltensbedingter (Verdachts-)Kündigungen einschließlich interner Ermittlungen
- Beratung im Umgang mit Low Performern
- Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten
Restrukturierungen und Personalabbau: Rechtsberatung auf hohem Niveau

Eine erfolgreiche Restrukturierung kann nur durch eine ganzheitliche arbeitsrechtliche Begleitung der erforderlichen Maßnahmen und Schritte gelingen. Bei umfangreichen Restrukturierungen mit Personalabbau beraten wir Sie als Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg von der Analyse des Restrukturierungsbedarfs über die Verhandlung mit den Betriebsräten bis zur Einreichung der Massenentlassungsanzeige und der Zustellung der Kündigungen.
Unsere Beratungsleistungen als Kanzlei
- Analyse des Restrukturierungsbedarfs
- Erarbeitung eines unternehmerischen Konzepts und einer Verhandlungsstrategie
- Vorbereitung und Führen der Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan (ggfs. auch in der Einigungsstelle)
- Begleitung des Verfahrens zur Massenentlassungsanzeige
- Beratung und Verhandlung bei der Einführung von Transfermaßnahmen inkl. Transfersozialplan
- Beratung bei der Mitarbeiterkommunikation
- Prozessführung einschließlich Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
Umstrukturierungen und Betriebsübergang: multidisziplinäre Ausrichtung unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Bei der Neustrukturierung eines Unternehmens müssen nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch wirtschaftsrechtliche, zivilrechtliche und steuerrechtliche Normen beachtet werden. Hier profitieren Sie von der multidisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei: Bei HLB HUSSMANN finden Sie Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung unter einem Dach und haben damit ideale Voraussetzungen, komplexe betriebliche Änderungen passgenau zu gestalten. Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen fallbedingt entweder im Bereich des Arbeitsrechts oder umfassender auf dem gesamten Prozess.
Unsere Beratungsleistungen
- Entlassungen im Kontext einer unternehmerischen Sanierung oder Übertragung des Betriebs oder Unternehmens
- Änderungskündigungen bei Verlegung von Betriebsstandorten
- Erhalt oder Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen nach Verkauf eines Unternehmens
- Integration von erworbenen Unternehmen und Betrieben in die eigenen Systeme
- Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen inkl. Mitarbeiterinformation und Verhandlung mit Betriebsräten